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title: Aktionsplan E-Accessibility 2015–2017
author: Riesch Markus GS-EDI
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<p class="overtitle">Interdepartementale Arbeitsgruppe Barrierefreiheit IDA BF, 16.07.2015</p>
<p class="title">Aktionsplan E-Accessibility 2015–2017</p>
<p class="subtitle">Umsetzung des Massnahmenpakets Internet-Barrierefreiheit vom 20.6.2014</p>
<p class="toc-title">Inhaltsverzeichnis</p> 

{{TOC}}

# 1 Zusammenfassung de/fr/it 

## 1.1 Zusammenfassung  

Die Dienstleistungen des Bundes über das Internet sind zurzeit noch nicht in ausreichendem Masse gemäss den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zugänglich für Menschen mit Behinderungen. Daher hat der Bundesrat am 9.3.2012 verschiedene Massnahmen beschlossen, um den barrierefreien Zugang zu Webseiten und Applikationen des Bundes nachhaltig zu verbessern. Auf der Grundlage des daraufhin erarbeiteten Massnahmenpakets hat der Bundesrat am 12.6.2014 eine Interdepartementale Arbeitsgruppe Internet-Barrierefreiheit (IDA BF) eingesetzt und damit beauftrag, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Massnahmen zur nachhaltigen Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zu erarbeiten. Weiter hat der Bundesrat eine auf drei Jahre (2015–2017) befristete Geschäftsstelle E-Accessibility genehmigt, welche die IDA BF bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützt. 

Ziel des vorliegenden Aktionsplans E-Accessibility 2015 – 2017 ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, um den bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit in den relevanten Prozessen und Strukturen konsequent Rechnung tragen zu können. Der Aktionsplan sieht Massnahmen vor, mit denen die bei der Erbringung von IKTDienstleistungen des Bundes involvierten Stellen bei der Gewährleistung der Barrierefreiheit unterstützt werden. Dies geschieht durch das Ausarbeiten und die Implementierung von Empfehlungen, das Bereitstellen von EAccessibilityHilfsmitteln und die Koordination sowie die Begleitung von Projekten und weiteren Massnahmen zur Unterstützung der Departemente und Ämter. 

Für die Umsetzung, Koordination und Förderung des Aktionsplans E-Accessibility bis Ende 2017 ist IDA BF zuständig. Die Umsetzung des Aktionsplans geschieht auf operationeller Ebene in erster Linie durch die im GS-EDI/EBGB angesiedelte Geschäftsstelle EAccessibility Bund.  

## 1.2 Résumé 

A l’heure actuelle, les prestations de la Confédération sur Internet ne satisfont que partiellement aux exigences légales et ne sont donc pas encore suffisamment accessibles aux personnes avec handicap. Afin d’y remédier, le Conseil fédéral a approuvé le 9 mars 2012 différentes mesures visant à améliorer durablement l’accessibilité des sites web et des applications de la Confédération. Sur la base du train de mesures élaboré dans un second temps, le Conseil fédéral a créé le 12 juin 2014 un groupe de travail interdépartemental Internet Barrierefreiheit (IDA BF), chargé de réaliser un plan d’action pour mettre en place lesdites mesures. En outre, le Conseil fédéral a approuvé la création du service EAccessibility pour une durée limitée à trois ans (de 2015 à 2017), afin de soutenir le groupe de travail interdépartemental dans l’exécution du plan d’action.  

Le but du présent plan d’action est de créer le cadre permettant de tenir compte des exigences légales en matière d’accessibilité dans les processus et les structures concernés. Ses mesures visent à aider les services fournissant les prestations TIC de la Confédération à garantir l’accessibilité numérique. Elles comprennent l’élaboration et la mise en pratique de recommandations, la création d’outils facilitant l’accessibilité numérique, la coordination et le suivi de projets ainsi que d’autres mesures permettant d’épauler les départements et les offices. 

Le groupe de travail interdépartemental IDA BF est responsable de l’exécution, de la coordination et de la promotion du plan d’action E-Accessibility jusqu’à fin 2017. Au niveau opérationnel, l’exécution du plan d’action est principalement assurée par le service EAccessibility, rattaché au SGDFI/BFEH.  

## 1.3 Compendio 

Le prestazioni offerte dalla Confederazione su Internet non sono ancora sufficientemente prive di barriere e quindi accessibili alle persone disabili come prescritto dalla legge. Il 9 marzo 2012 il Consiglio federale ha perciò adottato diversi provvedimenti per migliorare in modo durevole l’accesso senza barriere ai siti web e alle applicazioni informatiche della Confederazione. Sulla base del pacchetto di misure che ne è scaturito, il 12 giugno 2014 ha istituito il gruppo di lavoro interdipartimentale «Internet senza barriere» (GLI SB), incaricato di elaborare un piano d’azione per realizzare i provvedimenti summenzionati. Il Consiglio federale ha inoltre approvato la costituzione di una segreteria per l’accessibilità elettronica, con un mandato limitato a tre anni (2015–2017), che dovrà sostenere il gruppo di lavoro interdipartimentale nell’attuazione del piano d’azione. 

L’obiettivo del piano d’azione «Accessibilità elettronica 2015–2017» è di creare i presupposti affinché le vigenti prescrizioni di legge siano sistematicamente e coerentemente considerate nei processi di lavoro e nelle strutture principali della Confederazione. Il piano d’azione prevede quindi una serie di misure per i servizi dell’Amministrazione federale incaricati di fornire prestazioni che fanno capo alle tecnologie dell’informazione e della comunicazione (TIC). Queste misure – comprendenti l’elaborazione e l’introduzione di raccomandazioni, l’approntamento di strumenti ausiliari per l’accessibilità elettronica, il coordinamento e l’accompagnamento di progetti e altri provvedimenti a sostegno dei dipartimenti e degli uffici – dovranno garantire che le prestazioni TIC offerte dalla Confederazione siano prive di barriere. 

L’attuazione, il coordinamento e la promozione del piano d’azione competono al GLI SB. La gestione operativa è affidata alla segreteria per l’accessibilità elettronica, integrata nell’Ufficio federale per le pari opportunità delle persone con disabilità UFPD (a sua volta aggregato sul piano amministrativo alla Segreteria generale del Dipartimento federale dell’interno DFI).  

# 2 Ausgangslage 

In der Schweiz leben über 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie bietet das Internet ein enormes Potential für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit in Ausbildung und Beruf sowie im gesellschaftlichen und privaten Alltag. Um dieses Potential voll auszuschöpfen, ist es wichtig, die Hürden in allen Belangen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) abzubauen und einen barrierefreien Zugang für alle Menschen zu gewährleisten. Ein solcher barrierefreier Zugang wird durch E-Accessibility[^1] ermöglicht.

War ein blinder Mensch früher bei der Erledigung von Behördengeschäften auf die Hilfe Dritter angewiesen, kann er dies heute dank zugänglichen E-Government-Anwendungen selbstständig erledigen. Ein Vorleseprogramm liest, bei barrierefreier Gestaltung einer Webseite, die Inhalte und Steuerungselemente vor und ermöglicht eine Benutzung der verschiedenen Anwendungen. Von barrierefreien Webseiten profitieren auch Nutzerinnen und Nutzer mit einer motorischen Behinderung, wenn alle Funktionen mit der Tastatur oder anderen alternativen Eingabegeräten und nicht mit der Maus auslösbar sind. Dazu stehen verschiedene Technologien, wie spezielle Tastaturen, Steuerung des Cursors mit dem Mund, Kopf oder sogar alleine über die Augen zur Verfügung. Menschen mit Hörbehinderungen sind von der zwischenmenschlichen Kommunikation oft gänzlich ausgeschlossen, für sie ist das Internet ein wichtiger Kommunikationskanal und ein zentraler Schlüssel zur Teilhabe. Menschen mit kognitiven Behinderungen können klar strukturierte Webseiten besser selbstständig nutzen und haben mit speziell aufbereiteten Informationen in «Leichter Sprache» ebenfalls Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Für ältere Menschen mit altersbedingten Einschränkungen kann durch den barrierefreien Zugang zum Internet die Lebensqualität und Autonomie bis ins hohe Alter verbessert werden. Angesichts der demographischen Entwicklung erhält dieser Aspekt eine immer grössere Bedeutung. 

Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologien fördern die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Dies gilt insbesondere auch für Beruf und Beschäftigung. Barrierefreiheit leistet damit zugleich einen Beitrag an die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen und an die Verbesserung des Fachkräfteangebots in der Schweiz.  

Die weiterentwickelte E-Government-Strategie Schweiz[^2] unterstreicht in der Einleitung das Potential von elektronischen Behördenleistungen für Menschen mit Behinderungen und altersbedingten Einschränkungen und führt in den handlungsanleitenden Prinzipien den «Zugang für alle», womit die Barrierefreiheit als wichtige Anforderung für die Umsetzung von E-Government beschrieben wird.  

Der Bund ist gemäss dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen[^3] (BehiG) und der Verordnung über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen[^4] (BehiV) seit 2004 verpflichtet, seine Internet- und Intranet-Angebote barrierefrei, das heisst auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Ebenso verlangt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen[^5] (BRK), dass der Bund seine Dienstleistungen über das Internet für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestaltet. Die BRK ist am  15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten. Zudem stellt die Internet-Barrierefreiheit eines der Ziele der Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz[^6] dar. 

Trotz vieler Bemühungen und Fortschritte entsprechen Webseiten, elektronische Dokumente und Applikationen des Bundes bisher nicht in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen. Um den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Internetangeboten und Applikationen des Bundes nachhaltig zu verbessern, hat der Bundesrat daher Massnahmen beschlossen. Dazu gehört die Einsetzung der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Barrierefreiheit (IDA BF), die den Auftrag hat, einen Aktionsplan zur Sicherstellung der Barrierefreiheit zu erarbeiten. Weiter hat der Bundesrat eine auf drei Jahre (2015–2017) befristete Geschäftsstelle E-Accessibility genehmigt, welche die IDA BF bei der Umsetzung des Aktionsplans unterstützt.  

# 3 Auftrag 

Der Bundesrat hat im Rahmen der Aktualisierung der bundesrätlichen Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz beschlossen, Massnahmen für die nachhaltige Sicherstellung der barrierefreien Internetangebote des Bundes einzuleiten. Im entsprechenden Bundesratsbeschluss (BRB) vom 9.3.2012 erhielt das EDI den Auftrag, in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und den Departementen ein «Massnahmenpaket zur nachhaltigen Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Informationen sowie Kommunikations- und Transaktionsdienstleitungen des Bundes über das Internet» zu erstellen. Darüber hinaus sollten Massnahmenvorschläge für weitere nicht vom Massnahmenpaket umfasste Informationen und Daten erarbeitet werden. 

Der Bundesrat hat am 20.6.2014 den Bericht des EDI vom 4.6.2014 «Massnahmenpaket zur nachhaltigen Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Informationen sowie Kommunikations- und Transaktionsdienstleistungen des Bundes über das Internet» zur Kenntnis genommen. Der Bericht hält fest, dass die Umsetzung der Massnahmen für EAccessibility auf verschiedenen Ebenen in der gesamten Bundesverwaltung erfolgen soll. Die Barrierefreiheit muss sich als Querschnittsthema breitflächig etablieren können, wozu die Erarbeitung von Grundlagen und eine Gesamtkoordination der Umsetzung erforderlich ist.  

Um dies zu gewährleisten, hat der Bundesrat zugleich beschlossen, eine Interdepartementale Arbeitsgruppe Barrierefreiheit (IDA BF) einzusetzen. In der IDA BF sind diejenigen Ämter und Stellen vertreten, die von den umzusetzenden Massnahmen besonders betroffen sind und denen bei der Umsetzung eine Schlüsselfunktion zufällt[^7]. Damit wird gewährleistet, dass die Massnahmen breit abgestützt und praxisorientiert sind.  

Die IDA BF hat unter anderem den Auftrag[^8], einen Aktionsplan zur Umsetzung der im Bericht des EDI vorgesehenen Massnahmen zu entwerfen und bis Mitte 2015 dem Bundesrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Zur Umsetzung des Aktionsplans hat der Bundesrat eine auf drei Jahre (2015–2017) befristete Einrichtung einer «Geschäftsstelle EAccessibility» im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) genehmigt.  

Der Aktionsplan E-Accessibility soll dazu dienen, die Departemente und Ämter zu unterstützen, die Barrierefreiheit effizienter und effektiver umzusetzen und verwaltungsübergreifend Synergien zu nutzen.  

# 4 Ziel und Umsetzung des Aktionsplans 

## 4.1 Ziel 

Ziel des Aktionsplans ist es, die Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen in den ordentlichen Strukturen und Prozessen zu verbessern. Der Aktionsplan ist daher in erster Linie darauf ausgerichtet, Unterstützung zu leisten und zu ermöglichen, dass E-Accessibility die im BehiG und in der BehiV vorgesehene Beachtung findet. Die Unterstützung der Departemente und Ämter erfolgt durch die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel, die konsequente Integration von E-Accessibility-Themen in Abläufe, durch die Verdeutlichung und Konkretisierung der relevanten Vorgaben und Standards sowie durch Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen.  
Durch den Aktionsplan E-Accessibility wird zudem sichergestellt, dass das Synergiepotential bei der Verbesserung der Barrierefreiheit des Bundes im Rahmen des Aktionsplans über alle Verwaltungseinheiten genutzt werden kann und somit Doppelspurigkeiten vermieden werden können. 

Die Umsetzung des Aktionsplans verbessert zum einen nachhaltig den hindernisfreien Zugang zu Webseiten, elektronischen Dokumenten und Applikationen des Bundes für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Zum anderen kommt die Bundesverwaltung dadurch ihrem Auftrag nach, die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Behinderungen zu schaffen bzw. zu verbessern.  

## 4.2 Umsetzung 

Der Aktionsplan schafft die Voraussetzungen, welche es allen Verwaltungseinheiten erlauben, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Vorgaben des Bundes zur Barrierefreiheit umzusetzen. Eine zentrale Rolle kommt dabei der IDA BF zu, welche die erforderlichen Instrumente und Empfehlungen entwickelt. Diese wird von der Geschäftsstelle E-Accessibility unterstützt, welche im GS-EDI (EBGB) angesiedelt ist. Die Zuständigkeit für die ordentliche Umsetzung der Vorgaben des Bundes zur Internet-Barrierefreiheit bleibt bei den bereits heute dafür zuständigen Stellen.  

### 4.2.1 Interdepartementale Arbeitsgruppe InternetBarrierefreiheit (IDA BF) 

Um die Barrierefreiheit als Querschnittsthema etablieren zu können und um die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Bundesrat die IDA BF eingesetzt.  

In der IDA BF sind diejenigen Ämter und Stellen vertreten, denen bei E-Accessibility eine Schlüsselrolle zufällt. Dies sind das BIT, das BBL, das BAKOM, das ISB, das EPA, die BK und die leistungserbringenden Stellen (LE) innerhalb der Bundesverwaltung. Ihre Vertretung in der IDA BF gewährleistet insbesondere, dass der Aktionsplan wie auch die Umsetzung der einzelnen Aktionen auf die relevanten bestehenden Strukturen und Prozesse abgestimmt bzw. in diese integriert werden.  

Die Beauftragten für die Internet-Barrierefreiheit der Departemente und der BK (BIB) sind ebenfalls in der IDA BF vertreten. Sie bilden innerhalb der IDA BF einen Steuerungsausschuss, der die Koordination des Aktionsplans mit den bestehenden oder künftigen Massnahmen sowie die Umsetzung des Aktionsplans in den Departementen sicherstellt. Die IDA BF wird durch das EDI (EBGB) geleitet.  

Die IDA BF hat die Aufgabe, den Aktionsplan zur Implementierung der Massnahmen zu erarbeiten und anschliessend seine Umsetzung vorzunehmen, zu fördern und zu koordinieren. 

Die IDA BF berichtet über das EDI (EBGB) jährlich in Form einer Informationsnotiz dem Bundesrat über die Umsetzung des Aktionsplans E-Accessibility.  

### 4.2.2 Geschäftsstelle EAccessibility Bund 

Die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund unterstützt die IDA BF bei ihren Aufgaben und setzt insbesondere den Aktionsplan gemäss den Vorgaben der IDA BF um.  

# 5 Massnahmen des Aktionsplans 

Der Aktionsplan sieht Massnahmen in folgenden drei Bereichen vor: 

- Unterstützung der Departemente und Ämter/VE  
- Erarbeitung von E-Accessibility-Hilfsmitteln 
- Erarbeitung von E-Accessibility-Empfehlungen 

## 5.1 Unterstützung der Departemente und Ämter/VE 

Die folgenden Massnahmen unterstützen die Departemente und Ämter dabei, die bestehenden Vorgaben zu E-Accessibility umzusetzen:  

- Konzept Departementsstrategie E-Accessibility  
- BIB Accessibility-Forum 
- Zentrale Informationsplattform (Intranet/Internet) 
- Anlaufstelle für E-Accessibility 
- Projektbegleitende Beratung in IKT-Projekten 
- Accessibility-Workshops für Ämter/VE 

### 5.1.1 Konzept Departementsstrategie EAccessibility 

In Zusammenarbeit mit den departementalen Beauftragten für die Internet-Barrierefreiheit (BIB) erarbeitet die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund zuhanden der IDA BF ein Konzept für eine nachhaltige Umsetzung der bestehenden Verpflichtung für barrierefreie Internetauftritte in den Departementen. Das Konzept für eine departementale Strategie zu EAccessibility steht allen Departementen für weitere spezifische Anpassungen zur Verfügung. Auf dieser Grundlage erarbeiten die Departemente ihre individualisierte Strategie zu E-Accessibility und setzen diese um.  

**Geplante Verfügbarkeit: Konzept Departementsstrategie steht Ende 2016 den Departementen zur Verfügung** 

### 5.1.2 BIB AccessibilityForum 

Durch ein Informationsaustausch im Rahmen eines Accessibility-Forums der Beauftragten für die Internet-Barrierefreiheit (BIB) wird die Zusammenarbeit über alle Departement, der BK und der Geschäftsstelle E-Accessibility Bund hinweg sichergestellt. Damit können Synergien im Bereich E-Accessibility genutzt und Doppelspurigkeiten vermeiden werden. Die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund ist verantwortlich für die Vorbereitung, Organisation und regelmässige Durchführung des EAccessibilityForums. 

**Geplante Verfügbarkeit: Ab Genehmigung des Aktionsplans** 

### 5.1.3 Zentrale Informationsplattform 

Alle Informationen zu E-Accessibility werden von der Geschäftsstelle E-Accessibility Bund gesammelt und auf einer zentralen Seite verfügbar gemacht. Ziel ist es, dass die einzelnen Verwaltungseinheiten nicht jeweils «das Rad neu erfinden», sondern von einem gegenseitigen Austausch der Informationen und Erfahrungen profitieren können. Allgemeine, nicht bundesinterne Dokumente können in einem weiteren Schritt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 
Geplante Verfügbarkeit:  Bis Mitte 2016 

### 5.1.4 Anlaufstelle für EAccessibility 

Im Zeitraum 2015–2017 steht die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund den Departementen und Ämter als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit und bei Koordinationstätigkeiten zur Verfügung.  

**Geplante Verfügbarkeit:  Ab Genehmigung des Aktionsplans** 

### 5.1.5 Projektbegleitende Beratung in IKTProjekten 

Die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund berät bei Bedarf und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Departemente und Ämter bei der Umsetzung der Accessibility-Anforderungen in den verschiedenen Phasen von IKT-Projekten.  

Geplante Verfügbarkeit:  Ab Genehmigung des Aktionsplans 

#### 5.1.6 AccessibilityWorkshops 

In Ergänzung zu den zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln und zum Konzept der Departementsstrategie E-Accessibility bietet die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund den interessierten Departementen und Ämtern Accessibility-Workshops an. Diese können auf die unterschiedlichen Anforderungen der Verwaltungseinheiten angepasst und z.B. auch in Form von Kaderinformationsanlässen durchgeführt werden.  

Geplante Verfügbarkeit:  2016 

## 5.2 Erarbeitung von AccessibilityHilfsmitteln 

Für eine effektive und effiziente Umsetzung der Barrierefreiheit gemäss den gesetzlichen Vorgaben stellt die IDA BF den VE Hilfsmittel zur Verfügung, welche von der Geschäftsstelle E-Accessibility Bund unter Einbezug der betroffenen VE erarbeitet werden.  
Vorgesehene Hilfsmittel im Rahmen des Aktionsplans EAccessibility:  

- Accessibility-Checkliste für Migration auf AEM 
- Accessibility-Checkliste zur Prüfung von Webseiten 
- Leitfaden elektronische Dokumente 
- Leitfaden Behinderung und Internet (inkl. Gebärdensprache / Leichte Sprache) 
- Leitfaden Barrierefreiheit in IKT-Projekten 
- Leitfaden zur Accessibility-Prüfung und -Abnahme  
- Sensibilisierungs- und Informationsmaterial 

### 5.2.1 Accessibility-Checkliste für Migration auf AEM 

Dieser Leitfaden unterstützt Webredaktorinnen und Webredaktoren bei der Migration des alten Content Management System (CMS) auf das neue CMS Adobe Experience Manager (AEM). Der Leitfaden dient auch bei der Gestaltung von neuen barrierefreien Inhalten auf Webseiten des Bundes.  

**Geplante Verfügbarkeit:  Ab Genehmigung des Aktionsplans** 

### 5.2.2 AccessibilityCheckliste zur Prüfung von Webseiten 

Die Webverantwortlichen sollen am Arbeitsplatz jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Arbeit auf Barrierefreiheit hin testen zu können. Die Accessibility-Checkliste umfasst dokumentierte Prüfschritte und Empfehlungen für geeignete Prüftools.  

**Geplante Verfügbarkeit:  Ende 2016** 

### 5.2.3 Leitfaden elektronische Dokumente 

Dieser Leitfaden durchleuchtet den ganzen Prozess bei der Erstellung von barrierefreien elektronischen Dokumenten. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten aus MS-Word.  

Der Leitfaden elektronische Dokumente beinhaltet: 

- Anforderungen an barrierefrei-unterstützende MS-Word-Formatvorlagen 
- Checkliste für das Arbeiten in MS-Word 
- Prüfung Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten 
- Umgang mit komplexen PDF-Dokumenten 
- Verwendung geeigneter Formate für Publikation im Internet 

**Geplante Verfügbarkeit:  Mitte 2016** 

### 5.2.4 Leitfaden Behinderung und Internet 

Der Leitfaden Behinderung und Internet befasst sich mit den unterschiedlichen Behinderungsarten und deren Einflüsse auf die Benutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Ein Schwerpunkt darin sind die Bedürfnisse von gehörlosen Menschen und Menschen mit kognitiven Behinderungen. Es soll aufgezeigt werden, wie diese Bedürfnisse einbezogen werden können und im Sinne von Best Practice Beispielen auf Webseiten und Applikationen des Bundes umgesetzt werden können.  
Geplante Verfügbarkeit:  Mitte 2017 

### 5.2.5 Leitfaden Barrierefreiheit in IKTProjekten 

Der sinnvolle Einbezug der Barrierefreiheit in alle Phasen eines IT- oder IKT-Projektes ist Grundlage dafür, dass die Zugänglichkeit der entwickelten Applikationen oder Webseiten bereits bei der Inbetriebnahme gewährleistet ist. Teure, nachträgliche Anpassungen können so oft vermieden werden. Dieser Leitfaden soll den Einbezug der Barrierefreiheit in IT- und IKT-Projekte sicherstellen und in Zusammenarbeit mit dem ISB in die Projektmanagementmethode HERMES des Bundes eingebunden werden. 
Geplante Verfügbarkeit:  Ende 2016 

### 5.2.6 Leitfaden zur Accessibility-Prüfung und Abnahme  

Die Beurteilung der Barrierefreiheit bei der Abnahme von Projekten ist oft sehr schwierig. Dieser Leitfaden soll Projektleitende bei der Abnahme der Barrierefreiheit von neuen Webseiten, Applikationen und weiteren bzw. konventionellen oder mobilen Informatiksystemen unterstützen. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass allfällige Gewährleistungspflichten im Bereich Accessibility durch die Lieferanten eingehalten werden. 

**Geplante Verfügbarkeit:  Ende 2016** 

### 5.2.7 Sensibilisierungs und Informationsmaterial 

Allgemeines Sensibilisierungs- und Informationsmaterial soll das Bewusstsein für die E-Accessibility Anliegen von Menschen mit Behinderungen in Departementen und Ämtern fördern. Die darin vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderungen der Sensibilisierung sollen aufzeigen, wo und wie diese vorangetrieben werden kann. Es werden auch Materialien für neue Mitarbeitende sowie für Lernende der BV erarbeitet.  

**Geplante Verfügbarkeit: Ende 2016** 

## 5.3 Erarbeitung von Empfehlungen 

Die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund evaluiert Systeme, elektronische Inhalte, Applikationen, Vorlagen und Prozesse auf Berücksichtigung der bestehenden Accessibility-Vorgaben und schlägt gestützt darauf der IDA BF vor, Empfehlungen zuhanden der zuständigen Stellen abzugeben. 

Massnahmen zur Erarbeitung von Empfehlungen im Rahmen des Aktionsplans E-Accessibility:  

- Empfehlungen auf der Grundlage der erarbeiteten Hilfsmittel 
- Empfehlungen für das CMS AEM 
- Webguidelines 
- Webseiten, Applikationen und elektronische Dokumente 
- PDF-Konverter 
- Software für die Büroautomation 
- Standard P028 
- Ausschreibungen und Beschaffungen 
- Schulungsangebot 

### 5.3.1 Empfehlungen auf der Grundlage der erarbeiteten Hilfsmittel 

Wo angebracht, formuliert die IDA BF auf der Grundlage der erarbeiteten Hilfsmittel, (vgl. Ziff. 4.2) Empfehlungen zuhanden der zuständigen Stellen.  

### 5.3.2 Empfehlungen für das CMS AEM 

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen überprüft die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund, ob das Content Management System (CMS) Adobe Experience Manager (AEM) alle notwendigen Funktionen aufweist, um Inhalte gemäss P028 barrierefrei erfassen zu können. Allfällige fehlende Funktionalitäten werden dokumentiert und der IDA BF zur Beurteilung vorgelegt.  
Geplante Verfügbarkeit:  Ab Genehmigung des Aktionsplans 

### 5.3.3 Webguidelines 

Die Webguidelines definieren die Design-Spezifikationen und Komponenten für die Präsentation der Bundesverwaltung im Internet und sind für alle Websites innerhalb der Domäne admin.ch verbindlich. Die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund prüft, ob diese Komponenten die Anforderungen gemäss P028 erfüllen. Wenn erforderlich, empfiehlt die IDA BF Anpassungen der Webguidelines.  

**Geplante Verfügbarkeit: Ab Ende 2015** 

### 5.3.4 Webseiten, Applikationen und elektronische Dokumente 

Webseiten und Applikationen der BV werden von der Geschäftsstelle E-Accessibility laufend stichprobenweise geprüft. Die betroffenen VE erhalten bei Verbesserungspotential bezüglich Barrierefreiheit die notwendigen Informationen zur Behebung der Mängel.  

**Geplante Verfügbarkeit: Ab Genehmigung des Aktionsplans** 

### 5.3.5 PDF-Konverter 

Bestehende PDF-Dokumente können mit Adobe Acrobat Pro im Nachhinein oft nur mit grossem Aufwand barrierefrei überarbeitet werden. Durch barrierefreie MS-Word-Vorlagen, «richtiges» Arbeiten mit MS-Word und der PDF-Erstellung durch einen geeigneten Konverter kann eine aufwändige Nachbearbeitung vermieden werden, d.h. PDFs können automatisch aus MS-Word barrierefrei erstellt werden. Die in der Bundesverwaltung eingesetzten Konverter zur Erstellung von PDF-Dokumenten werden hinsichtlich der Unterstützung von Barrierefreiheit geprüft und geeignete alternative Produkte evaluiert. Die IDA BF leitet die notwendigen Schritte zur Beantragung eines solchen Produktes als Standarddienst der Bundesverwaltung ein.  

**Geplante Verfügbarkeit: 2016** 

### 5.3.6 Software für die Büroautomation 

Die Geschäftsstelle E-Accessibility prüft, inwieweit die von der IDA BF bezeichneten besonders relevanten Web-Applikationen der Büroautomation für Mitarbeitende der Bundesverwaltung barrierefrei zugänglich sind. Aufgrund dieser Prüfung gibt die IDA BF Empfehlungen für Software für die Büroautomation ab.  

**Geplante Verfügbarkeit: 2017** 

### 5.3.7 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten (P028) 

Die Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten (P028) werden hinsichtlich Aktualität und Vollständigkeit überprüft. Falls die Anwendbarkeit und die Verständlichkeit verbessert werden kann, werden durch die Geschäftsstelle E-Accessibility Empfehlungen für Anpassungen oder zusätzlichen Erläuterungen zuhanden der IDA BF erarbeitet.  

**Geplante Verfügbarkeit: 2017** 

### 5.3.8 Ausschreibungen und Beschaffungen 

Die Geschäftsstelle E-Accessibility Bund überprüft in Zusammenarbeit mit den für das Beschaffungswesen des Bundes zuständigen Stellen, ob in den Beschaffungsprozess von Webseiten und Applikationen im Internet und Intranet die bestehenden Verpflichtungen gemäss Behindertengleichstellungsverordnung in geeigneter Form einfliessen und ob sichergestellt ist, dass bei Beschaffungen die vorgesehene Abwägung aller relevanten Aspekte inklusive der Barrierefreiheit gewährleistet ist. Die IDA BF gibt wenn erforderlich Empfehlungen zur Barrierefreiheit bei Ausschreibungen und Beschaffungen ab. 

**Geplante Verfügbarkeit: Anfangs 2017** 

### 5.3.9 Schulungsangebot 

Die Geschäftsstelle E-Accessibility erarbeitet gemeinsam mit dem EPA / AZB Grundlagen für ein Schulungsangebot im Bereich Barrierefreiheit. Dieses Schulungsangebot berücksichtigt die im Rahmen des Aktionsplans erarbeiteten oder vorgesehenen Massnahmen und Hilfsmittel. 

**Geplante Verfügbarkeit: 2017** 

# 6 Anhang 

## 6.1 Mitglieder IDA BF 

/tab1.csv 
 
## 6.2 Abkürzungsverzeichnis 

/tab2.csv

[^1]:Unter dem Begriff E-Accessibility versteht man die barrierefreie Zugänglichkeit zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. 
[^2]:Vgl. [http://www.egovernment.ch/umsetzung/00881/01066/](http://www.egovernment.ch/umsetzung/00881/01066/) (zuletzt besucht am 11.9.2015)
[^3]:SR 151.3
[^4]:SR 151.31
[^5]:SR 0.109
[^6]:Siehe Strategie des Bundesrats zur Informationsgesellschaft in der Schweiz [http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/](http://www.bakom.admin.ch/themen/infosociety/) (Stand: 6.5.2015). 
[^7]:Siehe Kontakte im Anhang.
[^8]:Vgl. BRB vom 20.6.2014. Weitere Aufträge sind z.B. die nötigen Empfehlungen zur Umsetzung des Aktionsplans zu erteilen oder zu überprüfen, ob das bestehende Qualitätssystem, auch mit/nach der Implementierung der Massnahmen angemessen ist.